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bis zum Festakt am 7. Juni 2024, 19:00 Uhr!

Sport für Kinder bis 14 Jahre wieder möglich?

Nach den Ausführungen in § 28b) des novellierten Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und der zum 24. April abgeänderten Coronaverordnung BW gilt für die Ausübung von Sport u.a. diese Regelung im Grundsatz für Jugendliche / Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres:


- Die Ausübung von Sport ist zulässig in Form von kontaktloser Ausübung im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern
- Anleitungspersonen müssen auf Anforderung der nach Landesrecht zuständigen Behörde ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen.
Nach ausführlicher Besprechung mit unserem für den Sport zuständigen Bürgermeister und in Abstimmung mit der Sportgemeinschaft Filderstadt wurde folgende Entscheidung getroffen:
Wir erkennen den Zielkonflikt: Kinder sitzen vor dem Computer und verabschieden sich von Bewegung. Diese kleinen, erlaubten Ausnahmen sind zwar lobenswert. Jedoch sind die derzeitigen Inzidenzwerte im Landkreis Esslingen so hoch, dass Präsenz an Schulen und damit der Schulsport nicht möglich ist. Wir halten es daher im Blick darauf nicht für vertretbar, Sport in den Filderstädter Vereinen anzubieten, auch wenn wir angeleitete Bewegung für uns als Vereinsvertreter als unbedingt erforderlich ansehen.
Wir hoffen die Lage ändert sich bald zum Positiven, so dass wir in naher Zukunft wieder für alle unser Sportangebot anbieten können.
Bis dahin heißt es: Verein(t) zusammenhalten – jetzt erst recht!
Bleibt oder werdet gesund!