Skip to main content

Gesundheitssport

Sport- und Hygienekonzept für die Abteilung Gesundheitssport

Sport- und Hygienekonzept für die Abteilung Gesundheitssport                                          11. Juni 2021

  • Bei jedem Trainingsabend 3G-Attest vorlegen:  geimpft, getestet, genesen.    z.B. Zertifikat in Corona-Warn-App. oder Covpass_App. usw.
  • Die Teilnehmerzahl für ein Hallensegment ist auf 25 Personen begrenzt.
  • Betrifft auch das Training im Freien.
  • In den Räumen, Gängen und in der Halle ist ein Abstand von 1,5 Meter einzuhalten, diese Regelung gilt auch für den Sportbetrieb im Freien.
  • Im organisierten Sportbetrieb kann von der Abstandsregel abgewichen werden, sofern das für die Sportart üblichen Sport-, Spiel- und Übungssituation erfordern.
  • Als Treffpunkt wird der Halleneingang vereinbart.
  • Die Teilnehmer*innen werden dort von der Übungsleiterin oder dem Arzt abgeholt um ein Gedränge im Gang vor der Halle zu vermeiden und die Abstandsregel einzuhalten.
  • Beim Betreten der Halle sind die Hände zu desinfizieren.
  • Die Halle darf erst 5 Minuten vor Beginn des Sports betreten werden und sie ist nach Sportende innerhalb von 5 Minuten über den Notausgang zu verlassen zu verlassen.
  • Eine Mund-Nasen-Schutzmaske ist bei betreten der Halle bis zum Trainingsplatz zu tragen. Beim Sport kann sie abgenommen werden. Danach ist die Maske beim Verlassen der Halle wieder anzulegen.
  • Die Teilnehmer*innen erscheinen in Sportkleidung.
  • Jeder bringt einen persönlichen Kugelschreiber und ein Handtuch mit.
  • Der Hallenteil ist in regelmäßigen Abständen zu lüften.
  • Sportgeräte und alle berührten Verkehrsflächen sind nach der Benutzung zu desinfizieren.
  • Toilettenbenutzung ist nur einzeln erlaubt. (Hände waschen und desinfizieren)
  • Duschen momentan erlaubt. (Abstandsregeln einhalten)
  • Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln praktizieren.
  • Husten- und Niesetikette beachten.
  • Bei neuen Corona-Verordnungen zum Sportbetrieb wird das Konzept angepasst.

Generelle Pflichten

  • Die jeweilige Übungsleiterin ist insgesamt für die Einhaltung der Auflagen verantwortlich und hat Hausrecht.
  • Die Teilnehmer*innen werden für jede Sportstunde namentlich dokumentiert und bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass sie bei Betreten der Sporthalle absolut symptomfrei sind.
  • Außerdem stimmen sie zu, dass ihre persönlichen Daten zum Zwecke der Kontaktaufnahme im Zusammenhang mit einer möglichen Corona Infektion durch einen Vertreter des Vereins genutzt und für 4 Wochen gespeichert werden dürfen.
  • Die Daten dürfen auf Antrag ebenfalls an die zuständige Gesundheitsbehörde weitergegeben werden.
  • Bei Verdacht auf Erkältungskrankheiten (Fieber, Husten, Hals- und Gliederschmerzen, Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn) darf am Sport nicht teilgenommen werden.
  • Die strikte Einhaltung der Hygienevorschriften und die generellen Pflichten sind für alle Teilnehmer*innen am Sport obligatorisch

Die Abteilungsleitung