Sport- und Hygienekonzept für die Abteilung Gesundheitssport
Sport- und Hygienekonzept für die Abteilung Gesundheitssport 11. Juni 2021
- Bei jedem Trainingsabend 3G-Attest vorlegen: geimpft, getestet, genesen. z.B. Zertifikat in Corona-Warn-App. oder Covpass_App. usw.
- Die Teilnehmerzahl für ein Hallensegment ist auf 25 Personen begrenzt.
- Betrifft auch das Training im Freien.
- In den Räumen, Gängen und in der Halle ist ein Abstand von 1,5 Meter einzuhalten, diese Regelung gilt auch für den Sportbetrieb im Freien.
- Im organisierten Sportbetrieb kann von der Abstandsregel abgewichen werden, sofern das für die Sportart üblichen Sport-, Spiel- und Übungssituation erfordern.
- Als Treffpunkt wird der Halleneingang vereinbart.
- Die Teilnehmer*innen werden dort von der Übungsleiterin oder dem Arzt abgeholt um ein Gedränge im Gang vor der Halle zu vermeiden und die Abstandsregel einzuhalten.
- Beim Betreten der Halle sind die Hände zu desinfizieren.
- Die Halle darf erst 5 Minuten vor Beginn des Sports betreten werden und sie ist nach Sportende innerhalb von 5 Minuten über den Notausgang zu verlassen zu verlassen.
- Eine Mund-Nasen-Schutzmaske ist bei betreten der Halle bis zum Trainingsplatz zu tragen. Beim Sport kann sie abgenommen werden. Danach ist die Maske beim Verlassen der Halle wieder anzulegen.
- Die Teilnehmer*innen erscheinen in Sportkleidung.
- Jeder bringt einen persönlichen Kugelschreiber und ein Handtuch mit.
- Der Hallenteil ist in regelmäßigen Abständen zu lüften.
- Sportgeräte und alle berührten Verkehrsflächen sind nach der Benutzung zu desinfizieren.
- Toilettenbenutzung ist nur einzeln erlaubt. (Hände waschen und desinfizieren)
- Duschen momentan erlaubt. (Abstandsregeln einhalten)
- Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln praktizieren.
- Husten- und Niesetikette beachten.
- Bei neuen Corona-Verordnungen zum Sportbetrieb wird das Konzept angepasst.
Generelle Pflichten
- Die jeweilige Übungsleiterin ist insgesamt für die Einhaltung der Auflagen verantwortlich und hat Hausrecht.
- Die Teilnehmer*innen werden für jede Sportstunde namentlich dokumentiert und bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass sie bei Betreten der Sporthalle absolut symptomfrei sind.
- Außerdem stimmen sie zu, dass ihre persönlichen Daten zum Zwecke der Kontaktaufnahme im Zusammenhang mit einer möglichen Corona Infektion durch einen Vertreter des Vereins genutzt und für 4 Wochen gespeichert werden dürfen.
- Die Daten dürfen auf Antrag ebenfalls an die zuständige Gesundheitsbehörde weitergegeben werden.
- Bei Verdacht auf Erkältungskrankheiten (Fieber, Husten, Hals- und Gliederschmerzen, Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn) darf am Sport nicht teilgenommen werden.
- Die strikte Einhaltung der Hygienevorschriften und die generellen Pflichten sind für alle Teilnehmer*innen am Sport obligatorisch
Die Abteilungsleitung