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Fitness-Power-Dance

Hurra - es geht endlich wieder los! (Aktualisiert 16.06.21)

Hurra, wir dürfen wieder!! Ab Montag 14.06.2021 dürfen wir wieder vor Ort trainieren.

 

Folgende Kurse finden ab sofort wieder in den Hallen statt:

Montag

Powerladies                         - 19:15 -2o:15 Uhr bei Gabi in der Bruckenackerhalle

Fitmix                                     - 19:30 -20:30 Uhr bei Madeleine in der Rundsporthalle

DIenstag

Fit in den Tag                        - 08:45 - 10:00 Uhr bei Gabi in der Bruckenackerhalle

Geräteturnen                        - 17:30 - 19:30 Uhr bei Kartsen in der ESG-Halle

Mittwoch

Fitmix                                     - 08:55 – 09:55 bei Rosa in der Bruckenackerhalle

Fitness für Jedermann        - 19:15 – 20:15 bei Jenny in der Bruckenackerhalle

Donnerstag

Körperfeeling                       - 17:00 - 18:00 bei Moni in der Bruckenackerhalle

Fitmix                                     - 20:00 – 21:00 bei Madeleine in der ESG-Halle

Freitag

Kindertanzen                        - 15:00 – 16:00 bei Madeleine in der Bruckenackerhalle

Kindertanzen                        - 16:00 – 17:00 bei Madeleine in der Bruckenackerhalle

Zumba                                   - 18:30 – 19:30 bei Rosa - bei schönem Wetter im Stadion, 
                                                   bei schlechtem Wetter in der Bruckenackerhalle

 

Diese Kurse beginnen zusätzlich ab dem 21.06.2021:

Montag

Gymnastik für Ältere           - 16:00 – 17:00 bei Heidi in der Bruckenackerhalle

Fitness 50+                            - 17:00 – 18:00 bei Heidi in der Bruckenackerhalle

Kurs Rücken                         - 18:00 - 19:00 bei Madeleine in der Bruckenackerhalle (AKTUALISIERT 16.06.21)

Dienstag

Fit and more                          - 19:00 – 20:00 bei Sabine – bei schönem Wetter findet es Draußen statt
                                                   (Treffpunkt Fröbelstr./Ecke Lindenstr. - bei schlechtem Wetter in der Bruckenackerhalle

Mittwoch

Pilates                                     - 18:00 -19:30 bei Helene im Freien (AKTUALISIERT 16.06.21)

Freitag

FunTone©Bauchkiller          - 17:45 – 18:30 4 x bei Sabine in der Bruckenackerhalle

Sportbären                            - 15:00 - 15:45 bei Jenny & Simone in der Bruckenackerhalle (AKTUALISIERT 16.06.21)

Sportbärchen                        - 16:00 – 16:45 bei Ursula in der Bruckenackerhalle

  

Diese Kurse beginnen zusätzlich ab dem 28.06.2021: (AKTUALISIERT 16.06.21)

Fitmix                                     - 19:30 - 20:30 bei Madeleine in der Rundsporthalle (AKTUALISIERT 16.06.21)

 

Diese Kurse beginnen zusätzlich ab dem 01.07.2021: (AKTUALISIERT 16.06.21)

Fitmix                                     - 20:00 - 21:00 bei Madeleine in der ESG-Halle (AKTUALISIERT 16.06.21)

 

Zu beachten sind folgende Hygienebedingungen:

1. Hygienemaßnahmen

Das neuartige Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die
Tröpfcheninfektion über die Atemwege. Darüber hinaus ist eine Infektionsübertragung auch indirekt über
die Hände möglich, die dann mit Mund-, Nasenschleimhaut oder der Augenbindehaut in Kontakt
kommen.
Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick

  • Abstandsgebot: Mindestens 1,50 m Abstand halten. Davon ausgenommen sind solche Tätigkeiten,
    bei denen eine engere körperliche Nähe nicht zu vermeiden ist; in diesen Fällen sind geeignete
    Schutzmaßnahmen wie das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich.
  • Gründliche Händehygiene (z. B. nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen; nach der Benutzung
    von öffentlichen Verkehrsmitteln; nach Kontakt mit Treppengeländern, Türgriffen,
    Haltegriffen etc., vor und nach dem Essen; vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen einer
    Mund-Nasen-Bedeckung, nach dem Toiletten-Gang) durch
  1. Händewaschen mit hautschonender Flüssigseife für 20 – 30 Sekunden oder, wenn dies nicht
    möglich ist,
  2. Händedesinfektion: Das sachgerechte Desinfizieren der Hände ist nur dann sinnvoll, wenn ein
    gründliches Händewaschen nicht möglich ist. Die Stadt / Der Verein wird an den Eingängen
    Desinfektionsmittel bereitstellen. Dazu muss Desinfektionsmittel in ausreichender Menge in die
    trockene Hand gegeben und bis zur vollständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden in die Hände
    einmassiert werden. Dabei ist auf die vollständige Benetzung der Hände zu achten.
  • Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten
    Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen
    Personen halten, am besten wegdrehen.
  • Mund-Nasen-Bedeckung tragen: Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder
    Sprechen anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz). Im Unterricht ist das Tragen
    einer Mund-Nasen-Bedeckung bei gewährleistetem Sicherheitsabstand nicht erforderlich,
    gleichwohl aber zulässig.
  • Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere nicht die Schleimhäute berühren, d.h. nicht an
    Mund, Augen oder Nase fassen.
  • Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln praktizieren.
  • Öffentlich zugängliche Handkontaktstellen wie Türklinken möglichst nicht mit der Hand anfassen,
    z. B. Ellenbogen benutzen.
  • Bei Krankheitszeichen (z. B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust
    Geschmacks/Geruchssinn, Halsschmerzen) in jedem Fall zu Hause bleiben und ggf. medizinische
    Beratung/ Behandlung in Anspruch nehmen.

2. Raumhygiene:

Abstandsgebot: Auch im Trainingsbetrieb muss bei Ankunft/Besprechungen/Pausen ein Abstand von
mindestens 1,50 m eingehalten werden.

3. Hygiene im Sanitärbereich

Umkleiden und Duschräume bleiben geschlossen.

4. Risikogruppen und Meldepflicht Risikogruppen bei Sportlerinnen und Sportler

Bei minderjährigen Sportlerinnen und Sportler mit relevanten Vorerkrankungen entscheiden die
Erziehungsberechtigten über die Teilnahme am Training. Gleiches gilt, wenn im Haushalt Personen
(Eltern, Geschwister) leben, die einer Risikogruppe angehören.

Meldepflicht

Aufgrund der Coronavirus-Meldepflichtverordnung i. V. m. § 8 und § 36 des Infektionsschutzgesetzes sind
sowohl der Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen in Schulen dem
Gesundheitsamt zu melden.